Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 2 Sa 493/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Betriebsübergang; Versäumnis der Dreiwochenfrist bei Erhebung der Kündigungsschutzklage; Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung
- Judicialis
BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c); ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BetrVG § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102; BGB § 613a Abs. 4
Wirksame Anhörung bei fehlerhaften Vorstellungen des Betriebsrates - keine rückwirkende Unwirksamkeit der Kündigung bei im Kündigungszeitpunkt nicht absehbarem Betriebsübergang - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 05.05.2004 - 5 Ca 1882/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 2 Sa 493/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - 2 Sa 1081/02
Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegungsabsicht - Zeitpunkt
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 2 Sa 493/04
Eine Betriebsstilllegung und ein Betriebsübergang schließen sich aber begrifflich aus (BAG NZA 2003, 96; Urteil des erkennenden Gerichts vom 25.02.2003 - 2 Sa 1081/02, NZA-RR 2004, 303).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
Fortsetzungs-Wiedereinstellungsanspruch
Durch Rechtskraft erlangendes Urteil des erkennenden Gerichts vom 26.10.2004 - 2 Sa 493/04 - wurde die Kündigungsschutzklage gegenüber der Fa. S. abgewiesen mit der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 31.10.2003 beendet worden ist.In den Entscheidungsgründen hat es angegeben, das Rechtsverlangen des Klägers einschließlich seiner Hilfsansprüche scheitere schon daran, dass aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 2 Sa 493/04 feststehe, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Fa. S. mit Ablauf des 31.10.2003 sein Ende gefunden hat.
Das Arbeitsgericht hat im angefochtenen Urteil unter I. der Entscheidungsgründe unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG die Auffassung vertreten, aufgrund der rechtskräftigen Feststellung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 2 Sa 493/04 stehe fest, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Fa. S. vom 24.04.2003 mit Ablauf des 31.10.2003 sein Ende gefunden hat.
Wenn das Arbeitsgericht bei dieser Sachverhaltsvariante davon ausgeht, der Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 26.10.2004 im Verfahren 2 Sa 493/04 stehe dem Fortsetzungsverlangen des Klägers entgegen, so hätte die Berufungsbegründung dieser Rechtsauffassung entgegentreten müssen.